Baustelle 1966 Thunderbird

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Pieperniels
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Beitrag von Pieperniels » 17. Jan 2023, 20:05

Habe am Wochenende eine Geräuschmessung einen Meter entfernt, im 45` Winkel durchgeführt. In wieweit kann man wohl so einer Handyapp trauen? 😆
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Leerlauf 80 db
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5500U/min 107 db *ei ei ei*

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Henk
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Beitrag von Henk » 18. Jan 2023, 09:16

Entspricht das überhaupt den Messregularien für ein Fahrzeug von 1966?
Gruß Heiko aka Henk

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Pieperniels
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Beitrag von Pieperniels » 18. Jan 2023, 09:39

Henk hat geschrieben:
18. Jan 2023, 09:16
Entspricht das überhaupt den Messregularien für ein Fahrzeug von 1966?
Für das Standgeräusch müsste das passen. 1 Meter 45´
Fahrgeräusch war was mit 10 Metern bei 2/3 Maxdrehzahl. Bin da jetzt aber nicht sattelfest bei der Aussage. Würde das noch mal mit dem Prüfer besprechen und dann Rückmelde geben. OK? 🙂

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Beitrag von wolf50 » 18. Jan 2023, 16:58

Henk hat geschrieben:
18. Jan 2023, 09:16
Entspricht das überhaupt den Messregularien für ein Fahrzeug von 1966?

Ja bei uns im Ösiland wird das eingetragen, die dB wird gemessen.

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Beitrag von Ranchero78 » 18. Jan 2023, 18:19

Ein bischen verzwickt ! Hast du mit erhöhter Drehzahl gemessen ?

Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.
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MFG Alex

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Beitrag von Parklane » 18. Jan 2023, 18:41

Ranchero78 hat geschrieben:
18. Jan 2023, 18:19
Ein bischen verzwickt ! Hast du mit erhöhter Drehzahl gemessen ?

Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.
Wusste ich garnicht mit den Buchstaben 🤔 sehr interessant.
Hab direkt mal nachgesehen, 89/82 Stand/Fahrgräusch.
Was ein Glück, meiner flüstert eher nicht 💁‍♂️
Gruß Dirk

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Beitrag von wolf50 » 18. Jan 2023, 19:20

Ja wurde mit erhöhter Drehzahl gemessen. Das hat der nette Herr. Gemacht, der mir die Gutachten für die Prüfstelle gemacht hat. Der bei der Prüfstelle hat das dann nachgemessen.
Da hatte ich aber noch die originale Auspuffanlage verbaut, die habe ich nach der Prüfung dann auf Doppelrohr umgebaut.




lg
Wolfgang

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Pieperniels
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Beitrag von Pieperniels » 18. Jan 2023, 19:53

Ranchero78 hat geschrieben:
18. Jan 2023, 18:19
Ein bischen verzwickt ! Hast du mit erhöhter Drehzahl gemessen ?

Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.
TÜV Datenblatt sagt U.1 68N / U.3 75N

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Beitrag von Pieperniels » 18. Jan 2023, 19:56

Ranchero78 hat geschrieben:
18. Jan 2023, 18:19
Ein bischen verzwickt ! Hast du mit erhöhter Drehzahl gemessen ?

Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.
Gibt es dafür einen Gesetzestext der im Netz verfügbar ist um das mal schwarz auf weiß nachlesen zu können?

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Beitrag von burnout » 18. Jan 2023, 20:59

Pieperniels hat geschrieben:
18. Jan 2023, 19:56
Gibt es dafür einen Gesetzestext der im Netz verfügbar ist um das mal schwarz auf weiß nachlesen zu können?
Ich hab dazu schonmal geschrieben:
burnout hat geschrieben:
9. Feb 2022, 06:41
Moin!
Henk hat den wichtigen Absatz nicht zitiert:
1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel

Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Quelle: https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... otorrädern

Zusätzlich gilt:
Liegt die Nenndrehzahl über 5000 u/min wird bei der Hälfte der Nenndrehzahl gemessen

Liegt sie unter 5000 wird bei 3/4 der Nenndrehzahl gemessen.

Gemessen wird drei Mal, halten auf Drehzahl und abrupte Gaswegnahme. Die höchste Messung zählt, es gilt eine Toleranz von 5 dB.

Bei Fahrzeugen mit EZ vor 1980, bei denen kein Buchstabe hinter der Lautstärke steht, werden 21 dB Toleranz dazu addiert.
Kommt aus diesem Thread: technikfragen-f14/standgeraeusch-galaxi ... tml#p32451
Gruß
Christian

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