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Habe am Wochenende eine Geräuschmessung einen Meter entfernt, im 45` Winkel durchgeführt. In wieweit kann man wohl so einer Handyapp trauen? 

- Henk
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Entspricht das überhaupt den Messregularien für ein Fahrzeug von 1966?
Gruß Heiko aka Henk
- Pieperniels
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Für das Standgeräusch müsste das passen. 1 Meter 45´
Fahrgeräusch war was mit 10 Metern bei 2/3 Maxdrehzahl. Bin da jetzt aber nicht sattelfest bei der Aussage. Würde das noch mal mit dem Prüfer besprechen und dann Rückmelde geben. OK?

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Ein bischen verzwickt ! Hast du mit erhöhter Drehzahl gemessen ?
Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.
Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.
Keine Luftpumpe sondern Hubraum
MFG Alex
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- Parklane
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Wusste ich garnicht mit den BuchstabenRanchero78 hat geschrieben: ↑18. Jan 2023, 18:19Ein bischen verzwickt ! Hast du mit erhöhter Drehzahl gemessen ?
Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.

Hab direkt mal nachgesehen, 89/82 Stand/Fahrgräusch.
Was ein Glück, meiner flüstert eher nicht

Gruß Dirk
- wolf50
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Ja wurde mit erhöhter Drehzahl gemessen. Das hat der nette Herr. Gemacht, der mir die Gutachten für die Prüfstelle gemacht hat. Der bei der Prüfstelle hat das dann nachgemessen.
Da hatte ich aber noch die originale Auspuffanlage verbaut, die habe ich nach der Prüfung dann auf Doppelrohr umgebaut.
lg
Wolfgang
Da hatte ich aber noch die originale Auspuffanlage verbaut, die habe ich nach der Prüfung dann auf Doppelrohr umgebaut.
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- Pieperniels
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TÜV Datenblatt sagt U.1 68N / U.3 75NRanchero78 hat geschrieben: ↑18. Jan 2023, 18:19Ein bischen verzwickt ! Hast du mit erhöhter Drehzahl gemessen ?
Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.
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Gibt es dafür einen Gesetzestext der im Netz verfügbar ist um das mal schwarz auf weiß nachlesen zu können?Ranchero78 hat geschrieben: ↑18. Jan 2023, 18:19Ein bischen verzwickt ! Hast du mit erhöhter Drehzahl gemessen ?
Hast du schon eine Abnahme gehabt mit dem Wagen ? Was sagt das TÜV Datenblatt?
WICHTIG. Es darf KEIN Buchstabe im Schein stehen zb 80N oder 80P dann haste die Arschkarte . Weil dann hast du einen V8 der null Sound hat bzw haben darf.
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Ich hab dazu schonmal geschrieben:Pieperniels hat geschrieben: ↑18. Jan 2023, 19:56Gibt es dafür einen Gesetzestext der im Netz verfügbar ist um das mal schwarz auf weiß nachlesen zu können?
Kommt aus diesem Thread: technikfragen-f14/standgeraeusch-galaxi ... tml#p32451burnout hat geschrieben: ↑9. Feb 2022, 06:41Moin!
Henk hat den wichtigen Absatz nicht zitiert:
Quelle: https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... otorrädern1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Zusätzlich gilt:
Liegt die Nenndrehzahl über 5000 u/min wird bei der Hälfte der Nenndrehzahl gemessen
Liegt sie unter 5000 wird bei 3/4 der Nenndrehzahl gemessen.
Gemessen wird drei Mal, halten auf Drehzahl und abrupte Gaswegnahme. Die höchste Messung zählt, es gilt eine Toleranz von 5 dB.
Bei Fahrzeugen mit EZ vor 1980, bei denen kein Buchstabe hinter der Lautstärke steht, werden 21 dB Toleranz dazu addiert.
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