Erstmal erlischt die BE, richtig, aber dann muss man die Köpfe eben eintragen lassen. Rollernocke müsste man genaugenommen auch eintragen lassen, da wird aber niemand nachhaken SOFERN das Gesamt-Paket, also Köpfe, Brücke, Vergaser etc., eben alles was an Anbauteilen geändert wurde eingetragen ist, und zwar auch (wichtig!) die gemessene Leistung diese Pakets.
Natürlich taucht dann im Rahmen der Eintragung auch die Frage nach Verstärkung von Fahrwerk und Bremsen auf, allerdings wurden die Standard-V8 Teile eigentlich über die Gesamte Motorenpalette verwendet (von kleineren Änderungen wie Federrate und Bremstrommelbreite mal abgesehen).
Die Aussage gilt jetzt speziell für 67-70 Mustangs.
Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage nach der H-tauglichkeit von Aluköpfen.
Hier gibt es in den Bestimmungen fürs H-Kennz. einen Passus, wo (am Beispiel Kotflügel) sinngemäß Nachbauten in orig. Erscheinungsbild mit anderen Werkstoffen erlaubt sind.
Man kann theoretisch das Ganze also auch auf andere Teile, z.b. Motorenteile anwenden. Das erfordert natürlich auch einen etwas aufgeschlossenen Prüfer, der hat natürlich das letzte Wort, aber Aluköpfe mit H-kennz. einzutragen ist GRUNDSÄTZLICH möglich.
Es ist natürlich hilfreich, das Ganze schön in Corporate Blue zu lackieren und auch sonst recht original aussehen zu lassen, bei bling-bling Optik vergrault man sich schnell auch tolerante Prüfer

... Das jetzt nur als kleiner Einschub am Rande, ich wollte nicht den thread kapern
