Hallo nochmal zum Thema,
bei meinem 68er Fairlane habe ich auch die Vollabnahme mit den US Reifen gemacht. Der TÜV Prüfer hat das gesehen und explizit gesagt, dass das ja passt, weil vor 1990.
Dann, einige Wochen später, hat mich der TÜVer kontaktiert, weil ein weiterer 68er Fairlane eine Vollabnahme gebraucht hat. Er hat gebeten, ob ich nicht mit meinen FORD samt Papieren in die Werkstatt kommen könne, damit er die Daten von meinem übernehmen könne. Auch hier das selbe mit dem Reifen, Ebenfalls neue US Reifen ohne E Kennung. Die Abnahme ging durch ohne Probleme.
Aber ich gebe Euch Recht, irgendein Verwaltungsonaniest findet da ein Problem.
Ich habe da eigene böse Erfahrungen mit dem Lincoln Mark III gemacht, als es um das Theme "V" Reifen ging. Da hat sich der TÜV Süd völlig stur gestellt.
Ich würde es dennoch mit den mit ohne E Reifen versuchen und die EU VO dazu mitnehmen. Mit den eigenen Waffen die Verwaltung schlagen ist das beste Mittel, um hier erfolgreich raus zu kommen. Man könnte es auch als Mathematik der Niederlage bezeichnen.
Da heißt es in der EU VO: .. E Kennzeichnung gilt nicht für
c) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte;
Das ist halt unpräzise formuliert.
Wenn ich ein Fahrzeug habe mit 225/70R15 eingetragenen Reifen, dann bekomme ich die Reifen auch in E Kennung. Fahre ich einen Mercedes von 1933, werde ich da wohl keine Reifen aus aktueller Produktion mit E Kennung bekommen. Dann ist wohl die EU VO da, die das dann ausnahmsweise erlaubt.
Da ist viel Spielraum drin. Möchte ich WW Reifen, dann wäre wohl wieder ohne E möglich.
Gibt es beim Truck oder SUV untypische Größen, so wäre auch hier wohl ohne E möglich.
"Wald und Wiesen Größen" könnten dann wieder problematisch sein. Dies wäre dann aber im Widerspruch zu meiner Erfahrung beim TÜV.
Aus der VO selbst geht jedoch nicht hervor, dass es nur "Oldtimer Reifen" betrifft. Das wurde dann irgendwo von irgendjemand hereininterpretiert. "....Ausgelegt sind" ist ja keine Definition, sondern ein unbestimmter Rechtsbegriff.