Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 14:00
Hi Leute,
eine Bekannte sucht gerade Rat.
Nach dem Tod ihres Mannes, wurde vor 4 Monaten die von ihm in Eigenregie jahrelang aufwendig restaurierte 67er Corvette verkauft.
Kurz vor seinem Tod wurde der TÜV erneuert, der Zustand lag laut Wertgutachten bei einer 2.
Der Wagen ging für 36K nach Östereich.
Jetzt schreibt der Anwalt der eingetragene 350er Motor wäre nur ein 305er, und am Wagen treten
erhebliche Mängel auf.
Es steht eine Rückzahlung von 10K im Raum und der Anwalt fordert 600€ gleich mit.
So,was tun oder wie reagieren? Unsere Bekannte ist nicht rechtsschutzversichert und
hat nun gehörigen Bammel.
Ein Rückkauf kommt wohl nicht in Frage,da die Vette wohl zerlegt ist.
Gruß und
eine Bekannte sucht gerade Rat.
Nach dem Tod ihres Mannes, wurde vor 4 Monaten die von ihm in Eigenregie jahrelang aufwendig restaurierte 67er Corvette verkauft.
Kurz vor seinem Tod wurde der TÜV erneuert, der Zustand lag laut Wertgutachten bei einer 2.
Der Wagen ging für 36K nach Östereich.
Jetzt schreibt der Anwalt der eingetragene 350er Motor wäre nur ein 305er, und am Wagen treten
erhebliche Mängel auf.
Es steht eine Rückzahlung von 10K im Raum und der Anwalt fordert 600€ gleich mit.
So,was tun oder wie reagieren? Unsere Bekannte ist nicht rechtsschutzversichert und
hat nun gehörigen Bammel.
Ein Rückkauf kommt wohl nicht in Frage,da die Vette wohl zerlegt ist.
Gruß und