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Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 14:00
von Sally67
Hi Leute,
eine Bekannte sucht gerade Rat.
Nach dem Tod ihres Mannes, wurde vor 4 Monaten die von ihm in Eigenregie jahrelang aufwendig restaurierte 67er Corvette verkauft.
Kurz vor seinem Tod wurde der TÜV erneuert, der Zustand lag laut Wertgutachten bei einer 2.
Der Wagen ging für 36K nach Östereich.
Jetzt schreibt der Anwalt der eingetragene 350er Motor wäre nur ein 305er, und am Wagen treten
erhebliche Mängel auf.
Es steht eine Rückzahlung von 10K im Raum und der Anwalt fordert 600€ gleich mit.
So,was tun oder wie reagieren? Unsere Bekannte ist nicht rechtsschutzversichert und
hat nun gehörigen Bammel.
Ein Rückkauf kommt wohl nicht in Frage,da die Vette wohl zerlegt ist.
Gruß und
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 14:13
von Schraubaer
Hat die in einem Kaufvertrag "Sachmängelhaftung" ausgeschlossen, STINKEFINGER!
Anwältliche Auskunft vom ADAC ist auch für Nichtmitglieder nicht teuer!
Was soll man hier ohne Kenntnisse des Verkaufs/Vertrages raten???
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 15:22
von mem64
Da fehlen eine Menge Informationen.
Wenn der zerlegt ist, befindet er sich nicht mehr in "Verkaufszustand" somit wäre sie THEORETISCH raus. Wer weiß denn, ob der den Motor "getauscht" hat um sich jetzt die Restauration bezahlen zu lassen......???
...und 305 und 350 könnte man u.U. Noch als Tippfehler erklären....
....alles hypothetisch und gemutmaßt aufgrund fehlender Informationen!!!
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 15:31
von Sally67
Danke Heiner und Martin,
ich frag nach oder schau mal in den Vertrag.
Ob das n Allerweltsvertrag oder speziell für Oldtimer muss ich sehen.
@Martin: eben, alles hypothetisch und gemutmaßt
Gruß und
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 18:17
von IwI540
Zur Not gibts auch einen Schein vom ansässigem Amtsgericht für eine kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt. Hat mir meine Frau gesagt, die arbeitet bei Gericht, Justizoberamtsfraufaststaatsanwältin...
Hab ne sehr gute Rechtsberatung am re Ringfinger... @ Martin/Sally67: wenn Du darüber mehr wissen willst dann per pn oder Handyfunke.
Gruß iwi
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 18:34
von Sally67
Danke für das Angebot,Christian,
ich mach mich erstmal schlau wegen dem Kaufvertrag.
Gruß und
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 18:48
von FEtischist
Alle Fälle die ich in den vielen Jahren selbst hatte oder bei Bekannten mitbekommen habe, verliefen im Sande.
Da ist fast nie alles beieinander, um irgendwas rechtssicher belegen zu können.
Es kostet nur Unmengen an Zeit und Anwalt…
Vielleicht einfach aussitzen.
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 19:08
von Sally67
Hi Jörg,
die Bekannte sucht jetzt erstmal n Rechtsbeistand.
Aber ich glaube auch das das wohl in diese Richtung laufen wird.
Gruß und
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 20:21
von IwI540
Der "Vorteil" ist, das der Gerichtsstand (bei einem Verkauf in D) Deutschland ist ! Das wird sich der Ösi schon uberlegen müssen. Der Nachteil ist, daß sowas ewig dauern kann.....
Hab sowas ähnliches auch schon erlebt, allerdings in Deutschland.
Meine Devise war damals, die alte Kutte übergeworfen, hingefahren, die Tür mit´n Fuß aufgemacht und mal ordentlich " Moin ! " gesagt .
Hat geholfen.. Wird allerdings der Frau nicht helfen.. Ist na alte Sache, wird so nicht mehr vorkommen, aus dem alter bin ich raus.
Re: Rechtstipp
Verfasst: 18. Apr 2026, 23:06
von hugo89
Sally67 hat geschrieben: ↑18. Apr 2026, 14:00
Hi Leute,
eine Bekannte sucht gerade Rat.
Nach dem Tod ihres Mannes, wurde vor 4 Monaten die von ihm in Eigenregie jahrelang aufwendig restaurierte 67er Corvette verkauft.
Warum wurde der Wagen zerlegt? Das macht man doch nicht einfach so?
Ich wäre skeptisch, der Ösi muss erstmal das Ganze beweisen können. Am Ende will er nur Reibach machen.