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Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 10:26
von TG-Tommy
Schraubaer hat geschrieben:
12. Mär 2024, 19:54

Warum nicht? Fahr ich schon seit 10 Jahren von HU zu HU. 4 mal Stand/Abblend/Fernlicht! Hatte damals beim Umbau auch nichts Unkonformes in den Vorschriften entdeckt.
Bei meinem Torino habe ich das auch so.

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 10:27
von Schraubaer
Hatte mich jetzt auch nochmal interessiert wie das bei meinem Bock aussieht: Fernlicht, Abblendlicht und Standlicht ‍♂️Gruß Dirk
🙋‍♂️


Äh, wie lange hast Du den Wagen schon? :lol:

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 11:01
von Parklane
Schraubaer hat geschrieben:
13. Mär 2024, 10:27
Hatte mich jetzt auch nochmal interessiert wie das bei meinem Bock aussieht: Fernlicht, Abblendlicht und Standlicht ‍♂️Gruß Dirk
🙋‍♂️


Äh, wie lange hast Du den Wagen schon? :lol:
Im 13.Jahr 🙈
Das ein oder andere entfällt mir schon mal 😉

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 20:02
von LuKi
Zum Thema Anzahl von Scheinwerfern:

Anzahl Abblendlicht definitiv nur zwei laut §50 StVZO
Anzahl Fernlicht zwei, mehr aber möglich, wobei nur zwei Paare gleichzeitig leuchten dürfen
Anzahl Standlicht zwei, zwei zusätzlich aber möglich, wenn im Scheinwerfer verbaut

Ob oder was der Prüfer bei der HU nicht bemängelt hat meist andere Gründe wie Unwissenheit, Gleichgültigkeit, Gefälligkeit, Vergesslichkeit.

Gruß
Thomas

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 20:19
von The Galaxie
LuKi hat geschrieben:
13. Mär 2024, 20:02
Zum Thema Anzahl von Scheinwerfern:

Anzahl Abblendlicht definitiv nur zwei laut §50 StVZO
Anzahl Fernlicht zwei, mehr aber möglich, wobei nur zwei Paare gleichzeitig leuchten dürfen
Anzahl Standlicht zwei, zwei zusätzlich aber möglich, wenn im Scheinwerfer verbaut

Ob oder was der Prüfer bei der HU nicht bemängelt hat meist andere Gründe wie Unwissenheit, Gleichgültigkeit, Gefälligkeit, Vergesslichkeit.

Gruß
Thomas
.....so kenne ich es auch 👍

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 20:32
von Schraubaer
Ich finde in §50 StVZO nichts dergleichen!
Das einzige zum Thema paarweise Scheinwerfer:

(6) 1Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können.

Da steht nichts zur Anzahl der einzelnen Lichtarten!

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 20:42
von LuKi
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
(2) Kraftfahrzeuge müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein,...

Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit zwei zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein,

Ist somit eindeutig beschrieben, wer mehr als zwei haben darf.

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 20:52
von Schraubaer
(2) Kraftfahrzeuge müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein,...

Logisch, als mehrspuriges Fahrzeug wie ein PKW! Da ist aber keine Begrenzung auf 2 Scheinwerfer erwähnt!

Es steht auch nirgendwo, daß ausschließlich Fahrzeuge mit verdeckten Scheinwerfern durch Vorbauten (Räumfahrzeuge, Strassendienste, etc.) Zusatzscheinwerfer montiert haben dürfen!
Grundsätzlich sind Zusatzscheinwerfer für Abblend- u. Fernlicht erlaubt.

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 13. Mär 2024, 22:03
von LuKi
Ich möchte diesen Thread hier nicht kaputt schreiben. Deshalb als letzte Bemerkung von mir: Wenn in Texten der StVZO eine Ausnahme explizit erwähnt wird, gilt für alle anderen Fälle die Regel.

Ich empfehle Dir die Lektüre "Lichttechnische Einrichtungen an Kfz und deren Anhängern - Übersicht zu den geltenden internationalen und nationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und zu deren Anbau" erschienen im Kirschbaum Verlag.

Wenn Du was anderes für richtig erachtest, dann mach es und freu Dich darüber, dass Dein Prüfer es bisher nicht beanstandet hat ;)

Gruß
Thomas

Re: 1964 Galaxie 500XL - Resto der Krawallbude

Verfasst: 14. Mär 2024, 06:25
von Schraubaer
Danke, nicht notwendig.
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Es geht auch nicht um MEINEN Prüfer, die Karre durchläuft pluralistisch mehrere Prüfer und Organisationen.
Die richten sich dann nach den o.a. Anweisungen.
In der steht u.a.
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Ferner darf man nicht vergessen, daß es sich bei unseren "Doppelscheinwerfern" um eine LeuchtenEINHEIT, quasie wie EIN Kombinationsscheinwerfer handelt.