burnout hat geschrieben: ↑18. Jan 2023, 20:59Ich hab dazu schonmal geschrieben:Pieperniels hat geschrieben: ↑18. Jan 2023, 19:56Gibt es dafür einen Gesetzestext der im Netz verfügbar ist um das mal schwarz auf weiß nachlesen zu können?Kommt aus diesem Thread: technikfragen-f14/standgeraeusch-galaxi ... tml#p32451burnout hat geschrieben: ↑9. Feb 2022, 06:41Moin!
Henk hat den wichtigen Absatz nicht zitiert:
Quelle: https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... otorrädern1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Zusätzlich gilt:
Liegt die Nenndrehzahl über 5000 u/min wird bei der Hälfte der Nenndrehzahl gemessen
Liegt sie unter 5000 wird bei 3/4 der Nenndrehzahl gemessen.
Gemessen wird drei Mal, halten auf Drehzahl und abrupte Gaswegnahme. Die höchste Messung zählt, es gilt eine Toleranz von 5 dB.
Bei Fahrzeugen mit EZ vor 1980, bei denen kein Buchstabe hinter der Lautstärke steht, werden 21 dB Toleranz dazu addiert.
Danke für den Hinweis. Jedoch bezieht sich der Artikel aus der Fachzeitschrift auf Zweiräder! Oder habe ich was überlesen und es gilt für PKW und Zweiräder das gleiche?
