Der TÜV Süd hat ein einem Dokument recht kompakt zusammengestellt, welche Anforderungen an die Erteilung eines H-Kennzeichens erfüllt sein müssen (Alter, Zustand, Motorisierung usw.):
 Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
 Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern Es gibt die Importfahrzeuge-Richtlinie, die bestimmt, welche Etwa-Wirkungen und Ausnahmegenehmigungen zulässig sind. Hier ein Link zum TÜV, in dem die einzelnen Punkte beschrieben sind.
Beschrieben wird beispielsweise, dass Scheinwerfer zwingend ein E-Prüfzeichen haben müssen, dass bei Bremslichtern Etwa-Wirkungen zulässig sind usw.
 Link zur Importfahrzeuge-Richtlinie
 Link zur Importfahrzeuge-RichtlinieFür die erstmalige Zulassung in Deutschland benötigt ihr ein Fahrzeug-Datenblatt, das der TÜV Süd ausstellen kann. Egal ob TÜV in den alten Bundesländern oder Dekra in den neuen Bundesländern, ohne ein Datenblatt als Vorlage für den Brief erstellen die meisten Ingenieure keine Gutachten.
Hier findet ihr alle Infos zum Datenblatt-Service vom TÜV Süd:
 Datenblatt-Service TÜV Süd
 Datenblatt-Service TÜV SüdZum Besuch bei TÜV oder Dekra ist es hilfreich, die Liste der Übergangsvorschriften parat zu haben. Oft bemängeln die Prüfer mangels besseren Wissens Dinge, die für unsere Fahrzeuge oft noch nicht relevant sind. So ist zum Beispiel vor 1956 keine Heizung im Fahrzeug vorgeschrieben oder vor 1970 sind rote Blinker ausdrücklich zulässig.
 Übergangsvorschriften nach StVZO (Quelle: ADAC Oldtimerratgeber 2018)
 Übergangsvorschriften nach StVZO (Quelle: ADAC Oldtimerratgeber 2018)Ich hoffe, diese Infos helfen Euch die wichtigsten Fragen zu klären. Ansonsten: Fragt im Forum



