Ein Onlinekauf ist in meinen Augen die Definition von Kauf auf einer Online Plattform mit online Bezahlung, ohne vorherige persönliche Besichtigung der Kaufsache.
Daher frage ich mich, ob der Blödsinn auch gilt, wenn man als Händler oder Privatperson, ein Fahrzeug lediglich online zum Verkauf anbietet, der Kauf selbst aber persönlich zwischen Käufer und Verkäufer mit Kaufvertrag stattfindet?
Weiß wer genaueres?
Frage für'n Freund.
