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Der mit dem 350er Bricknose Dually
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Ja, beim Mustang ist es einfacher , denn da gibt's schon im Datenblatt einen Nachweis über das lichttechnische Gutachten . Zumindest ist das bei uns hier so. Bei Pick Ups aus den späten 80er Jahren und aus den 90er Jahren ist das nicht so einfach.
- Chrysli
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Warum sollten sie da auch anders handeln? Die Vorschriftenlage ist eindeutig. Wenn sie sich darüber hinwegsetzen, riskieren sie arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung). Ich würde als "Herr Prüfer" auch nicht vorsätzlich gegen gesetzliche Bestimmungen bei der Abnahme von Importfahrzeugen verstoßen. Da muss nur hinterher nach einem Verkehrsunfall der (anwaltlich beratene) Gegner behaupten, er sei geblendet worden. Und ganz rasch wird dann erkannt, dass die lichttechnische Anlage illegal war. "Irgendwie verrückt" ist das sicherlich nicht, wenn Prüfer bei der Vollabnahmegerade bei lichttechnischen Anlagen das Gesetz befolgen. Als Kunde, der die Verantwortung nicht tragen muss, ist es immer leicht, auf die Prüfer zu schimpfen...Gurdian_of_the_Galaxie hat geschrieben: ↑31. Jan 2022, 11:49Tja... das ist wirklich traurig. Nur wegen einer Nummer nehmen die Herren Prüfer lieber eine mehr oder weniger abenteuerliche Bastelei in Kauf. Schon irgendwie verrückt.
- Schraubaer
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Dann möchte ich mal wissen, warum mein 98er Durango noch nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung, oder Eintragung hatte/brauchte und im Schein „Etwawirkung“ für die Scheinwerfer genügte?
Btw. ein Bekannter hatte vor einiger Zeit auch so‘n 350 mit Orischeinwerfern zugelassen!
Btw. ein Bekannter hatte vor einiger Zeit auch so‘n 350 mit Orischeinwerfern zugelassen!
Sage, was wahr ist, trinke, was klar ist, esse, was gar ist und #%*, was da ist!!!
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Da hast du mich offensichtlich falsch verstanden. Niemand schimpft auf einen Prüfer. Aber mal ganz ehrlich, vor ein paar Jahren war das überhaupt kein Problem , denn es gab die Regelung der 'in etwa' Wirkung , ohne lichttechnisches Gutachten. Und die gab es Jahrzehnte lang. Und nun ist es falsch. Selbst mancher Prüfer schüttelt da den Kopf . Und wenn ich teilweise sehe was manche Leute sich da für Konstruktionen ausdenken für ihre Scheinwerferumbauten ,die man , mit allem gebührendem Respekt , nur als Bastelei betiteln kann und darauf dann aber problemlos die Abnahme bekommen ,dann kann ich nur den Kopf schütteln. Und nur mal so als Erinnerung , dritte Bremsleuchten waren in Deutschlsnd ,ich glaube bis 1996 , so was von verboten mit der Begründung der Irritation und Blendung . Heute völlig normal. Also noch mal ,niemand schimpft auf den Prüfer , sondern das "Herren Prüfer" bezieht sich auf die gesamte Regelung .Chysli hat geschrieben: ↑31. Jan 2022, 13:50Warum sollten sie da auch anders handeln? Die Vorschriftenlage ist eindeutig. Wenn sie sich darüber hinwegsetzen, riskieren sie arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung). Ich würde als "Herr Prüfer" auch nicht vorsätzlich gegen gesetzliche Bestimmungen bei der Abnahme von Importfahrzeugen verstoßen. Da muss nur hinterher nach einem Verkehrsunfall der (anwaltlich beratene) Gegner behaupten, er sei geblendet worden. Und ganz rasch wird dann erkannt, dass die lichttechnische Anlage illegal war. "Irgendwie verrückt" ist das sicherlich nicht, wenn Prüfer bei der Vollabnahmegerade bei lichttechnischen Anlagen das Gesetz befolgen. Als Kunde, der die Verantwortung nicht tragen muss, ist es immer leicht, auf die Prüfer zu schimpfen...Gurdian_of_the_Galaxie hat geschrieben: ↑31. Jan 2022, 11:49Tja... das ist wirklich traurig. Nur wegen einer Nummer nehmen die Herren Prüfer lieber eine mehr oder weniger abenteuerliche Bastelei in Kauf. Schon irgendwie verrückt.
Zuletzt geändert von Gurdian_of_the_Galaxie am 31. Jan 2022, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Schraubaer hat geschrieben: ↑31. Jan 2022, 13:53Dann möchte ich mal wissen, warum mein 98er Durango noch nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung, oder Eintragung hatte/brauchte und im Schein „Etwawirkung“ für die Scheinwerfer genügte?
Btw. ein Bekannter hatte vor einiger Zeit auch so‘n 350 mit Orischeinwerfern zugelassen!
Dann hattest du wahrscheinlich einen kulanten Prüfer oder wann
wurde der denn hier in Deutschland das erste Mal zugelassen?
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Der Dodge wurde als Neuwagen importiert. Euroscheinwerfer gibt es nicht und da Kombinationseinheit, sowie Designbestandteil, wäre ein Umbau unverhältnismässig gewesen!
Deshalb sag‘ ich ja, nicht gleich Flinte in Korn werfen und beim hoffentlich RICHTIGEN Prüfer Argumente presentieren!
Es ist‘n Oldtimer und sogar sealedbeam-Fernscheinwerfer sind mittlerweile zulässig!
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Gut der Scheinwerferrahmen kostet Geld..aber er passt sieht gut aus und hilft Stress und Leid zu vermeiden....
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Schraubaer hat geschrieben: ↑31. Jan 2022, 14:46Der Dodge wurde als Neuwagen importiert. Euroscheinwerfer gibt es nicht und da Kombinationseinheit, sowie Designbestandteil, wäre ein Umbau unverhältnismässig gewesen!
Deshalb sag‘ ich ja, nicht gleich Flinte in Korn werfen und beim hoffentlich RICHTIGEN Prüfer Argumente presentieren!
Es ist‘n Oldtimer und sogar sealedbeam-Fernscheinwerfer sind mittlerweile zulässig!
Wenn der Wagen als Neuwagen importiert wurde, dann ist das ja auch schon 24 Jahre her - da war die Rechtslage noch eine andere. Sealed Beam Fernscheinwerfer sind nicht mittlerweile zulässig, sondern es gibt keine Norm, die besagt, dass das Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen sind. Ist nur ein kleines Detail, macht die Sache aber deutlich einfacher.
Wenn jemand einen Prüfer findet, der das einträgt ist das ja gut. Aber ohne lichttechnisches Gutachten darf das nicht passieren. Dass sowas immer mal wieder trotzdem funktioniert steht auf einem anderen Blatt

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Genau so ist das nach meinem Kenntisstand.burnout hat geschrieben: ↑31. Jan 2022, 16:39Schraubaer hat geschrieben: ↑31. Jan 2022, 14:46Der Dodge wurde als Neuwagen importiert. Euroscheinwerfer gibt es nicht und da Kombinationseinheit, sowie Designbestandteil, wäre ein Umbau unverhältnismässig gewesen!
Deshalb sag‘ ich ja, nicht gleich Flinte in Korn werfen und beim hoffentlich RICHTIGEN Prüfer Argumente presentieren!
Es ist‘n Oldtimer und sogar sealedbeam-Fernscheinwerfer sind mittlerweile zulässig!
Wenn der Wagen als Neuwagen importiert wurde, dann ist das ja auch schon 24 Jahre her - da war die Rechtslage noch eine andere. Sealed Beam Fernscheinwerfer sind nicht mittlerweile zulässig, sondern es gibt keine Norm, die besagt, dass das Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen sind. Ist nur ein kleines Detail, macht die Sache aber deutlich einfacher.
Wenn jemand einen Prüfer findet, der das einträgt ist das ja gut. Aber ohne lichttechnisches Gutachten darf das nicht passieren. Dass sowas immer mal wieder trotzdem funktioniert steht auf einem anderen Blatt![]()
Bis in die 90er (genaues datum weis ich leider nicht), durften wohl noch Abblendscheinwerfer mit "in etwa" Wirkung eingetragen werden, wurde bei meinem 92er Fox Mustang auch so gemacht, kam damals als Neuwagen rüber.
Die "in etwa" Wirkung gibt es immer noch bei anderen lichttechnischen Einrichtungen, aber eben nicht bei den Hauptscheinwerfern bzw. Abblendlicht.
Die Sache mit den Aussie - SCheinerfern sieht doch gar nicht mal schlecht aus, allerdings aufpassen, in "down under" fahren die auf der anderen Seite, dementprechend ist das asymetrische Abblendlicht seitenverkehrt !
Viele Grüße
Andi
Andi
ICh glaube der Aussie_Scheinwerfer (der übigens wenn ich echt gelesen habe in oregon, USA verkauft wird) besteht nur aus Rahmen und Lampenhalter...