....ich hatte selber schon das Problem, das bei nem Folge TÜV von meinem 64 1/2 der TÜFFER eine Bemerkung wegen meiner center-spins in den Bericht geschrieben hat und partout wollte, das ich das ändere..... dem hab ich klar gemacht, das ich das nicht machen werde....bin dann auf die andere Straßenseite und hatte in 10min meine Plakette.... danach hab ich immer gefragt welcher Prüfer bei meinem Freundlichen die Abnahme macht.... war nie wieder Thema danach.... allerdings kam er mir n paar Jahre später nochmal blöd und meinte ich solle das mal langsam ändern.... war aber nicht zur Prüfung....Schraubaer hat geschrieben: ↑10. Mär 2021, 13:47Wir gehen mal davon aus, daß sich der zur Erstabnahme herrschende Zustand nicht geändert hat, ja!?
Da die Erstabnahme nach Landesrichtlinie Bundesland a) erfolgt ist, kann sie nicht einfach durch Bundesland b) gekippt werden.
Beispielhaft wäre da etwa die Genehmigung einer LPG-Anlage!
Einige Bundesländer lassen moderne Steuerungen durchgehen, bei anderen muß die Anlage uralt sein. Trotzdem fallen einmal eingetragene Systeme nicht durch. Prüfer versuchen das vereinzelt immer wieder, aber ein informierter Halter kann das schon abwenden!
Es geht im Groben darum, manchmal besser präpariert zu sein, wie mancher Gutachter!
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Immer diese Spaßbremsen!

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Genau! War außerdem noch in Hessen,die sind extrem spaßbefreitSchraubaer hat geschrieben: ↑10. Mär 2021, 14:55Allgemeiner Erhaltungszustand Note 3 wird vorausgesetzt.
Mit Trieflackdusche gibt‘s keine 3.

Beim letzten US-Cartreffen in Sinsheim bin ich mit nem Mustangdriver ins Gespräch gekommen,
dessen Lack war total verbrannt(New Mexico).
War ne echt geile Patina,die er auch erhalten und konservieren wollte.
Der hat sich n Wolf gelaufen bis er das H hatte. Da kam von der Fachjury jede Menge Kommentar.
Von, "geht ja gar nicht" bis "das müssen sie unbedingt erhalten". Man muß halt den richtigen Freund finden, dann klappt das auch mit dem Stempel. Ist aber bestimmt auch nicht in Stein gemeiselt.
Gruß und
immer gutes Heimkommen.
Martin mit Sally.
"John Lennon" give peace a chance
Nawalny ist tot,lang lebe Nawalny.
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Eine Eintragung in das Datenblatt bei dem Sachverständigen ist kein Verwaltungsakt auf dessen Bestand ich bestehen kann, erst recht wenn diese den Vorgabe der Bundesbehörde (die die vorgaben für die H setzt..nicht die Landesregierung) widerspricht. Ein Verwaltungsakt wird es erst wen die Zulassungsbehörde die Papiere ausstellt und stempelt.
Wie allerdings vorab schon mal angemerkt und von einigen ignoriert:
Unrecht wird durch Stempel nicht recht. Und wie Frank schrieb: Es gibt keinen Bestandsschutz. Wenn bei einer Prüfung / Kontrolle / Durchsicht auffällt das eine Tatsache wie ein Bauteil (hier 17" Felgen) nicht der Bestimmung entspricht kann dieser Verwaltungsakt rückgängig gemacht werden.
Ich verweise hier nur mal auf die Lautstärkenkontrollen durch die Polizei....da landet mehr wie ein Fahrzeug auf dem Abschlepper obwohl alles "rechtmässig" eingetragen ist..und mir ist kein Fall bekannt in dem der Sachverständige die Kosten durch den nachfolgenden Verwaltunsgakt tragen musste..das blecht schön der Halter.
Und ich bin mir sicher wenn der richtige Autohasser mit Verwaltungsposition und dem Regelwerk Zulassungsvorgabe H unter´m Arm mal auf ein Ami-Treffen geht braucht es mehr wie ein Abschleppwagen...
ICh kenne Martin´s Projekt nicht aber das Regelwerk erlaubt vieles wenn man es zu lesen weiß. Es ist z.B durchaus möglich einen historischen Nascar auf die Strasse zu bringen wenn man in gemäß der Zulassungsbestimmungen baut. dazu muss er nicht original sein. Es gibt genügend europäische Rennwagennachbauten (Porsche, BMW, Italo´s) die als ganz normaler Serienwagen liefen und jetzt eine legale H haben als Tourenwagennachbau
Wie allerdings vorab schon mal angemerkt und von einigen ignoriert:
Unrecht wird durch Stempel nicht recht. Und wie Frank schrieb: Es gibt keinen Bestandsschutz. Wenn bei einer Prüfung / Kontrolle / Durchsicht auffällt das eine Tatsache wie ein Bauteil (hier 17" Felgen) nicht der Bestimmung entspricht kann dieser Verwaltungsakt rückgängig gemacht werden.
Ich verweise hier nur mal auf die Lautstärkenkontrollen durch die Polizei....da landet mehr wie ein Fahrzeug auf dem Abschlepper obwohl alles "rechtmässig" eingetragen ist..und mir ist kein Fall bekannt in dem der Sachverständige die Kosten durch den nachfolgenden Verwaltunsgakt tragen musste..das blecht schön der Halter.
Und ich bin mir sicher wenn der richtige Autohasser mit Verwaltungsposition und dem Regelwerk Zulassungsvorgabe H unter´m Arm mal auf ein Ami-Treffen geht braucht es mehr wie ein Abschleppwagen...
ICh kenne Martin´s Projekt nicht aber das Regelwerk erlaubt vieles wenn man es zu lesen weiß. Es ist z.B durchaus möglich einen historischen Nascar auf die Strasse zu bringen wenn man in gemäß der Zulassungsbestimmungen baut. dazu muss er nicht original sein. Es gibt genügend europäische Rennwagennachbauten (Porsche, BMW, Italo´s) die als ganz normaler Serienwagen liefen und jetzt eine legale H haben als Tourenwagennachbau
- Schraubaer
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Ein Verwaltungsakt wird es erst wen die Zulassungsbehörde die Papiere ausstellt und stempelt.
Genau DAS ist wohl erfolgt, wenn man mit einem zugelassenen Wagen, bei einem Spacko von nachfolgendem Sackverständigen mit H-Streichgier Probleme bekommt!!!
Hier wird keine gültige Auslegung von Bestimmungen zu Tage kommen, das ist Sache von Verwaltungsrechtlern und nicht von halbgaren Schraubern!
Genau DAS ist wohl erfolgt, wenn man mit einem zugelassenen Wagen, bei einem Spacko von nachfolgendem Sackverständigen mit H-Streichgier Probleme bekommt!!!
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- FrankDrebin
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@ schraubär
Die Feder ist mächtiger als das Schwert.
Hier dann mächtiger als der 1/2 Zoll Schlüssel
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- Schraubaer
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Die Feder ist aber nur so mächtig, wie der sie führt.
Sage, was wahr ist, trinke, was klar ist, esse, was gar ist und #%*, was da ist!!!
Schraubär musst du immer beleidigend werden wenn du mit Tatsachen nicht zurechtkommst?
Eintragungen von nicht zeitgenössischen Bauteilen (hier Felgen) sind NICHT H-Konform und werden es auch NICHT durch Zulassung. Durch das Anbauen sowie verwenden nicht zugelassener Bauteile erlischt eine Betriebsgenehmigung. Und eine Zulassung ist eine Betriebsgenehmigung. Und wenn das Fahrzeug mit nicht zugelassenen Bauteilen zugelassen wird ist diese nicht rechtmässig. Die Rechtmässigkeit kann jederzeit durch eine Ordnungsbehörde festgestellt werden bzw. die Feststellung durch einen durch die Behörde benannten Sachverständigen angeordnet werden.
Ich frage mich wirklich was du an der Bestimmung "nicht später als 10 Jahre nach Erstinbetriebssetzung" nicht begreifen kannst oder willst. Da gibt es keine Auslegungssache. 17 Zoll, Tubular A-Arms, computergesteuerte Einspritzanlagen, Digitaltachos gab es nicht. Fertig. Aus die Maus...
Geh in die Politik, lass dich wählen, werd Verkehrsminister und ändere es. Bist dahin gilt was Gültigkeit hat
Eintragungen von nicht zeitgenössischen Bauteilen (hier Felgen) sind NICHT H-Konform und werden es auch NICHT durch Zulassung. Durch das Anbauen sowie verwenden nicht zugelassener Bauteile erlischt eine Betriebsgenehmigung. Und eine Zulassung ist eine Betriebsgenehmigung. Und wenn das Fahrzeug mit nicht zugelassenen Bauteilen zugelassen wird ist diese nicht rechtmässig. Die Rechtmässigkeit kann jederzeit durch eine Ordnungsbehörde festgestellt werden bzw. die Feststellung durch einen durch die Behörde benannten Sachverständigen angeordnet werden.
Ich frage mich wirklich was du an der Bestimmung "nicht später als 10 Jahre nach Erstinbetriebssetzung" nicht begreifen kannst oder willst. Da gibt es keine Auslegungssache. 17 Zoll, Tubular A-Arms, computergesteuerte Einspritzanlagen, Digitaltachos gab es nicht. Fertig. Aus die Maus...
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