H-Kennzeichen

Ihr sucht ein Fahrzeug oder passende Teile? Dann seid ihr hier richtig.
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mem64
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Beitrag von mem64 » 9. Mär 2021, 20:10


1: MEM in D gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Fahrzeughalter bzw der Fahrer ist als erstes haftbar.
weißt du was ich schlimm finde? Leute die reden oder schreiben, nur damit sie Aufmerksamkeit bekommen!

Wenn ich mir ein zugelassenes Fahrzeug kaufe, bei dem einer unterschrieben hat der dafür die Berechtigung besitzt, (ich sage nur Serienproduktion) dann darf ich mich als Nutzer darauf verlassen und berufen.
... Oder muß ich ein Auto von der Stange zukünftig erst in allen Bundesländern einem TÜV Ingenieur vorstellen?..... darf ich es bei Ablehnung und Zustimmung dann nur in den entsprechenden Bundesländern bewegen? .... oder nur Sonn- und Feiertags oder an ungeraden oder geraden Kalendertagen?.... Darf ich Personen mitnehmen, oder nur die die auch eingetragen sind.... darf ich das ganze bei Tageslicht machen oder nur im Dunkeln in welchem Bundesland gilt das und wenn ja warum nicht?
Meine Nachbarn hören immer gute Musik...... ob sie wollen oder nicht 😆

Martin (mem)

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Beitrag von mem64 » 9. Mär 2021, 20:19

John Doe hat geschrieben:
9. Mär 2021, 20:05
mem64 hat geschrieben:
9. Mär 2021, 20:00
John Doe hat geschrieben:
9. Mär 2021, 19:59
Wie würde es denn aussehen wenn die Umbauten etc. selbst schon vor über 30Jahren durchgeführt wurden inkl. Felgen und eingetragen wurden? Wäre es dann H-konform? :?:
Klares und deutliches: JA
Vielleicht ist das ja der Grund für die H-Zuteilung

Gilt der Film als Inverkehrssetzung?
DEUTLICHES: NEIN

Zudem ist der Film am 17.08.2000 erschienen..... ich gebe noch mal 1 Jahr Drehzeit dazu, fehlen immer noch 8 Jahre für die H-Zulassung
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428CJ

Beitrag von 428CJ » 9. Mär 2021, 20:35

Ach Mem...

wenn ich mich nicht jeden Tag als Hauptberuf a) mit solchen Leuten b) mit solchen antworten und C) mit solchen Themen (nur halt im Bereich Arbeitssicherheit auf einer Grossbaustelle) als Verantwortllcher in dutzenden Meetings und Toolboxtalks rumärgern würde könnte ich mich deiner Meinung evt. ungeprüft anschliessen.

Aber so....bin ich halt wie es in meiner von vielen ungeliebten Natur liegt laut Contra ;)

Lukas
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Beitrag von Lukas » 9. Mär 2021, 20:39

mem64 hat geschrieben:
9. Mär 2021, 20:10

1: MEM in D gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Fahrzeughalter bzw der Fahrer ist als erstes haftbar.
weißt du was ich schlimm finde? Leute die reden oder schreiben, nur damit sie Aufmerksamkeit bekommen!

Wenn ich mir ein zugelassenes Fahrzeug kaufe, bei dem einer unterschrieben hat der dafür die Berechtigung besitzt, (ich sage nur Serienproduktion) dann darf ich mich als Nutzer darauf verlassen und berufen.
... Oder muß ich ein Auto von der Stange zukünftig erst in allen Bundesländern einem TÜV Ingenieur vorstellen?..... darf ich es bei Ablehnung und Zustimmung dann nur in den entsprechenden Bundesländern bewegen? .... oder nur Sonn- und Feiertags oder an ungeraden oder geraden Kalendertagen?.... Darf ich Personen mitnehmen, oder nur die die auch eingetragen sind.... darf ich das ganze bei Tageslicht machen oder nur im Dunkeln in welchem Bundesland gilt das und wenn ja warum nicht?
Hallo, da muss ich dir leider widersprechen . Aus eigener Erfahrung muss ich sagen das das mit dem H-Kennzeichen von Bundesland zu Bundesland bzw. Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich ausgelegt wird. Und entgegen der weitläufigen Meinung das das Gutachten dann für alle rechtsverbindlich ist... So ist es leider nicht. Jedes Gutachten kann von jeder Prüforganisation widerufen werden... Mit was für einer Begründung auch immer. Musste ich leider schon selbst die Erfahrung machen. Eine sehr teure Erfahrung im Übrigen...
Grüße

428CJ

Beitrag von 428CJ » 9. Mär 2021, 20:40

Wie vieles in diesem Lande in dem wir leben gibt es auch für den Bereich Oldtimer-Zulassung eiderDaus, genauenstens abgefasste Regelungen und Verordungen. Die sind im Gegensatz zu Lockdown-Anordungen klar gefasst, eindeutig und einfach verständlich.

Und wenn ein TÜV-Prüfer (der weder Ingenieur noch verbeamtet sein muss) diese übergeht bzw. seine Auslegungsmöglichkeiten weit über den geringen Spielraum hinaus ausnutzt ist der Wagen zwar geprüft. Ob jedoch im Falle eines wirklich bösen Falles er haftbar ist oder der Fahrer bzw. Eigentümer das mögen die Gerichte entscheiden. Jedoch kann ich aufgrund beruflicher Praxis in dem Bereich in dem ich zu tun habe sagen: Der mit der Arschkarte ist in den seltensten Fällen jemand der in einer Behörde oder beim TÜV sitzt...

428CJ

Beitrag von 428CJ » 9. Mär 2021, 20:55

Das grundsätzliche Wort ist das Wort "Zeitgenössisch". Und das ist nochmal konkretisiert mit " im Handel erhältlich" sowie "nicht später wie 10 Jahre nach In-Verkehrssetzung erhältlich"

Ja..17 Zoll Felgen auf nem Mustang sehen geil aus....aber es gab schlicht und ergreifend im üblichen Handel auch bis 1977 für den Wagen keine 17" Felgen. Und ja Tubular A-Arms fahren sich geiler..aber es gab sie nicht vor 77..wobe einen Paxton-Lader darf ich auf einen SMF draufbaund en den gab es bei Shelby an der theke zu kaufen. Ich darf auch einen 6/71 Blower auf einen 68er Camaro bauen...wenn ich die weiteren Vorgaben Gefährdung anderer Personen und Sichtfeldeinschränkung beachte.

Es geht einiges..aber nicht alles..

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Beitrag von mem64 » 9. Mär 2021, 21:29

edes Gutachten kann von jeder Prüforganisation widerufen werden... Mit was für einer Begründung auch immer. Musste ich leider schon selbst die Erfahrung machen. Eine sehr teure Erfahrung im Übrigen
nachsitzen und nochmal lesen😜.... das ist genau das, was ich "ironisch" formuliert habe......
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Beitrag von Lukas » 9. Mär 2021, 21:31

Ok... Dann hab ich die Ironie überlesen... :D

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Beitrag von mem64 » 9. Mär 2021, 21:48

Und wenn ein TÜV-Prüfer (der weder Ingenieur noch verbeamtet sein muss)
wieder gefährliches Halbwissen....
Zitat GTÜ: "Für die Zulassung Ihres Klassikers mit H- oder rotem Dauerkennzeichen ist ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO notwendig. Es muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erstellt werden."

Das ist der Grund, warum immer nur an bestimmten Tagen Abnahmen erfolgen!!!
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Beitrag von mem64 » 9. Mär 2021, 21:57

428CJ hat geschrieben:
9. Mär 2021, 20:35
Ach Mem...

wenn ich mich nicht jeden Tag als Hauptberuf a) mit solchen Leuten b) mit solchen antworten und C) mit solchen Themen (nur halt im Bereich Arbeitssicherheit auf einer Grossbaustelle) als Verantwortllcher in dutzenden Meetings und Toolboxtalks rumärgern würde könnte ich mich deiner Meinung evt. ungeprüft anschliessen.

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Ach du sche..e bist du einer von diesen SiGeKos die nur mit "alles auf Papier " funktionieren und denen jeder GUTE Handwerker tagtäglich den Job erklären müssen und somit kostbare Zeit verschwenden, die man besser für termingerechte Fertigstellung der Baustelle nutzen könnte????
Jetzt versteh ich deine Vorgehensweise hier.... aber wenn du in deinen Berichten die Rechtschreibung genau so nachlässig führst möchte ich nicht dein Auftraggeber sein 🙈
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